Der Verkehrswert

Der Verkehrswert

Definition:
Der Verkehrswert (§ 194 BauGB) wird durch den Preis bestimmt, der in dem Zeitpunkt, auf den sich die Ermittlung bezieht, im gewöhnlichen Geschäftsverkehr nach den rechtlichen Gegebenheiten und tatsächlichen Eigenschaften, der sonstigen Beschaffenheit und der Lage des Grundstücks oder des sonstigen Gegenstandes der Wertermittlung ohne Rücksicht auf ungewöhnliche oder persönliche Verhältnisse zu erzielen wäre.

Vorstehende rechtliche Definition besagt jedoch nichts anderes, als dass es sich beim Verkehrswert um den Preis einer Immobilie handelt der im gewöhnlichen Geschäftsverkehr am wahrscheinlichsten erzielbar ist. Dieser Wert wird auch als “Marktwert” oder “gemeiner Wert” bezeichnet.

Die rechtliche Definition des Verkehrswertes ist von zentraler Bedeutung für das gesamte Wirtschafts- und Rechtsleben. Er dient zum Beispiel für

  • Gerichtsurteile
  • Bewertungen von Fonds- und Gesellschafteranteilen
  • Vermögensauseinandersetzungen (z. B. Erbfall, Scheidung)
  • Kauf- bzw. Verkaufsverhandlungen
  • steuerliche Bedarfsbewertung
  • Enteignungen, Entschädigungen
  • usw.

Trotz detaillierter Verfahrensvorschriften ist der Verkehrswert keine mathematisch exakt ermittelbare Größe.

Kontaktmöglichkeiten
Renate Heine
Dipl.-Ing. Architektin •
ö.b.u.v. Sachverständige
Schumannstraße 31b
59063 Hamm

fon: 02381 - 53184
eMail: info@renate-heine.de
web: www.renate-heine.de