Das Gutachten
Das Gutachten
Ein Gutachten ist das nachvollziehbare, allgemeinverständliche Urteil eines Sachverständigen über eine Immobilie. Aufgabe von Wertgutachten ist es, einen nachvollziehbaren Verkehrswert zu ermitteln.
Objektarten
- Ein- und Mehrfamilienhäuser
- Wohn- und Geschäftshäuser
- Gewerbe- und Industrieobjekte
- Wohnungs- und Teileigentum
- unbebaute Grundstücke
Anlässe:
- Vermögens- und Erbauseinandersetzungen
- Ermittlung von Grundstücksbelastungen wie z. B. Erbbau-, Wohnungs-, Wege- und Nießbrauchsrechte,
Überbau, Leibrenten usw. - Beleihungszwecke
- Schiedsgutachten
- Steuerliche Bewertung zur Vorlage beim Finanzamt
- Fachliche Beratung bei Verkaufs- und Kaufverhandlungen
Auftraggeber:
- Gerichte (Vollstreckungs-, Familien-, Nachlaßgerichte usw.)
- Unternehmen und Gesellschaften
- Privatpersonen
- Anwalts- und Steuerkanzleien
- Banken und Versicherungen
- Behörden