Auftragserteilung
Die erforderlichen Unterlagen bei Auftragserteilung
Sollte Sie sich für eine Auftragserteilung entschließen, weise ich auf folgendes hin.
Ein qualifiziertes Gutachten kann nicht unter Zeitdruck erstellt werden. Es bedarf ausreichender
Zeit ein umfassendes Wissen um die Immobilie zu erhalten, die Objektbesichtigung durchzuführen, Unterlagen einzuholen sowie zur gewissenhaften schriftlichen Ausarbeitung.
Der Auftraggeber kann jedoch dazu beitragen, die Bearbeitungsdauer wesentlich zu reduzieren, indem er die erforderlichen Unterlagen rechtzeitig zur Verfügung stellt, d. h. spätestens am Besichtigungstag.
Der Gutachten-Auftrag kann mündlich oder schriftlich erfolgen. In beiden Fällen ist ein schriftlicher Sachverständigenvertrag erforderlich, welcher vom Auftraggeber zu unterzeichnen ist und die Pflichten und Rechte der Vertragspartner regelt.
Für eine zügige Auftragsabwicklung werden grundsätzlich folgende Unterlagen benötigt.
Unterlagen
- Bauzeichnungen (Bauordnungsamt Stadt, Gemeinde oder Landratsamt)
- Grundbuchauszug (Amtsgericht, Abteilung Grundbuchamt)
- Lageplan M 1:1000 (Katasteramt)
- Baubeschreibung, Flächenaufstellung (sofern vorhanden)
- Angaben zum Wertermittlungsstichtag
Außerdem, d.h. zusätzlich für
Wohnungs- und Teileigentum:
- Grundrissplan (Grundbuchamt, Hausverwaltung)
- Teilungserklärung (Grundbuchamt)
- Wohngeldabrechnung (Hausverwaltung)
- Protokoll der letzten Eigentümerversammlung
- Angaben zum Baujahr, Wohnungsgröße, Wohnungsnummer usw.
- Mietvertrag, sofern vermietet
Renditeobjekte (Wohn-/Geschäftsgebäude, Gewerbeobjekte):
- Mietaufstellung (Erträge, Einnahmen)
- Bewirtschaftungskosten (Ausgaben)
Bewertung von Grundstückbelastungen und Rechten
- Notarielle Urkunden und Eintragungsbewilligungen (Grundbuchamt)
Hinweis:
Vorstehende Unterlagen sollten sich grundsätzlich in Ihrem Besitz befinden, da Sie diese Papiere zum Verkauf, zur Finanzierung oder Beleihung, zur Vermietung der Immobilie oder für eine rechtliche Auseinandersetzung immer wieder benötigen.