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Die Sachverständige
Bezeichnung “Sachverständiger” ist in Deutschland nicht rechtlich geschützt.
Deshalb bezeichnen sich auch Gutachter, die nicht ausreichend qualifiziert sind als Sachverständige. Um den echten Experten von diesen Anbietern zu unterscheiden, sieht die deutsche Gesetzgebung die öffentliche Bestellung vor. Sie bescheinigt einem Sachverständigen, dass er auf einem bestimmten Fachgebiet besonders qualifiziert ist. Außerdem sind öffentlich bestellte Sachverständige darauf vereidigt, unabhängig und unparteiisch zu handeln.
Das bedeutet: Dritte, denen Gutachten üblicherweise vorgelegt werden, sind keinen Betrügereien ausgeliefert. Weil sie unabhängig und unparteiisch sind, werden öffentlich bestellte Sachverständige als Gerichtsgutachter bevorzugt beauftragt – so verlangen es die Prozessordnungen deutscher Gerichte.
Öffentlich bestellt werden nur Fachleute mit erstklassiger Qualifikation. Um das Gütesiegel der öffentlichen Bestellung zu erhalten, müssen sie sich einem strengen Prüfverfahren unterziehen, und ihre Arbeit steht unter ständiger Aufsicht der vom Staat beauftragten Bestellungskörper-schaften ( Industrie- und Handelskammern, Architekten- und Ingenieurkammern usw. ).
Zudem werden öffentlich bestellte Sachverständige geprüft, ob sie vertrauenswürdig und integer sind.
Wer öffentlich bestellte und vereidigte Sachverständige beauftragt, erhält ein Gutachten von hoher Qualität – in Deutschland ebenso wie im europäischen Binnenmarkt.
Öffentlich bestellt und vereidigt durch die Architektenkammer NRW Düsseldorf im September 2007.